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Riester-Rente
Steuerliche Förderung der Altersvorsorge
 
Der Aufbau einer freiwilligen Altersvorsorge als so genannte "Riester-Rente" wird im Rahmen des seit 2002 geltenden Altersvermögensgesetzes staatlich gefördert. Mit der Förderung der Altersvorsorge soll der Zunahme der Lebenserwartung älterer Menschen bei einer gleichzeitig abnehmenden Geburtenrate Rechnung getragen werden.

Diese Entwicklungen führen zu einer stetigen Zunahme des Anteils älterer Menschen in unserer Gesellschaft und stellen die gesetzliche Rentenversicherung vor eine große Herausforderung. Im Ergebnis muss die junge und mittlere Generation damit rechnen, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein in aller Regel nicht ausreichen wird, um den im Berufsleben erworbenen Lebensstandard im Alter zu sichern.

Nachdem das Rentenniveau im Zuge der Rentenreform 2002 abgesenkt wurde, um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, wurden durch die nachgelagerte Besteuerung von Rentenzahlungen seit 2005 die Nettorenten und -pensionen weiter gesenkt. Mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge durch Riester-Renten-Verträge und seit 2005 durch so genannte "Rürup-Renten" soll die bestehende Versorgungslücke zum Teil wieder geschlossen werden.



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