Niedrigerer Garantiezins:
Am 1. Januar 2012 hat das Bundesfinanzministerium den sogenannten Rechnungszins für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt. Durch diese Zinssenkung verringert sich die garantierte Verzinsung Ihrer Beiträge – über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.
Maßgeblich für Lebens- und Rentenversicherungen ist jedoch die Überschussbeteiligung, die bereits heute deutlich über dem Rechnungszins liegt. Einmal ausgesprochene Rechnungszinsgarantien bleiben im Übrigen während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert. Die staatliche Förderung – und damit auch die steuerliche Privilegierung – der privaten Zukunftsvorsorge ist an eine untere Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Berufsleben und den daran anschließenden Rentenbeginn geknüpft.
Neue Altersgrenzen:
Seit dem 1. Januar 2012 hat sich diese Untergrenze von 60 auf 62 Jahre erhöht. Diese Neuregelung hat Auswirkungen auf Riester- und Rürup-Renten sowie auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, aber auch auf private Lebens- und Rentenversicherungen.
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