Mit vermögenswirksamen Leistungen den Grundstein für die eigenen 4 Wände legen.
VL-Sparen mit Bausparvertrag
Das Wichtigste auf einen Blick!
Ihre vermögenswirksamen Leistungen können Sie in einen sicheren Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall investieren. Der Bausparvertrag bietet Ihnen viele Vorteile wie Zinsgarantie, Planungssicherheit, attraktive Finanzierungskonditionen sowie die Chance auf eine zusätzliche staatliche Förderung.
Geld geschenkt
Bis zu 40 Euro erhalten viele Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber monatlich dazu.
Staatliche Förderung
9 % Arbeitnehmersparzulage und 10 % Wohnungsbauprämie für berechtigte Sparer möglich.*
Persönliche Beratung
Unsere erfahrenen Berater beraten Sie umfassend, transparent und bedarfsorientiert.
Bausparkasse Schwäbisch-Hall
Es stehen Ihnen die attraktiven Tarife der größten Bausparkasse Deutschlands zur Auswahl.
*Für die staatliche Förderung gelten bestimmte Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Arbeitnehmersparzulage: Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 40.000 Euro und bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften 80.000 Euro pro Jahr. Der höchstmögliche förderfähige Sparleistung pro Jahr beträgt 470 Euro bzw. 940,- Euro. Wohnungsbauprämie: Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 35.000 Euro und bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften 70.000 Euro pro Jahr. Der höchstmögliche förderfähige Sparleistung pro Jahr beträgt 700 Euro bzw. 1.400 Euro.
Staatliche Förderung
Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Zahlt Ihr Arbeitgeber keine VL, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.
So viel Prämie kann jährlich drin sein:
Prämie | Beispiel: Alleinstehend, Arbeitnehmer, keine Kinder | Beispiel: Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder |
10 % Wohnungsbauprämie2 für eigene Einzahlungen in einen Bauspartvertrag |
70 Euro (gerundet) | 140 Euro (gerundet) |
9 % Arbeitnehmersparzulage2 für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag |
43 Euro (gerundet) | 86 Euro (gerundet) |
Riester-Zulage1 für eigene Einzahlungen/Tilgungsleistungen und /oder NEU: die Anlage altersvorsorgewirksamer Leistungen in einen zertifizierten Riester-Vertrag4 |
175 Euro +200 Euro (Berufseinsteiger-Bonus)3 |
950 Euro |
1Bei Berechtigung. 2Es gelten Einkommensgrenzen. Beispiel für Verheiratete, 2 Arbeitnehmer mit 2 Kindern: beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen 50.000 €, jährliche Einzahlungen 2.000 € abzgl. gewährter Zulage von 950 €. Die 950 Euro enthalten 2 x 175 Euro Grundzulage und 2 x 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind). 3Einmalig für unter 25- jährige. 4Beispielsweise in einen Riester-Bausparvertrag oder Riester-Fondssparplan.
Produktdetails
Weitere Informationen zum VL-Sparen mit Bausparvertrag
Je nach Tarifvariante wird Ihr angespartes Guthaben unterschiedlich verzinst.
Wenn Sie bei Laufzeitende mehr als 50 % der bei Abschluss des Vertrags festgelegten Bausparsumme angespart haben (als Summe aus Einzahlungen, Zinsen und oft auch Zuschüssen vom Staat), haben Sie bei planmäßigem Sparverlauf Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Dieses Darlehen können Sie in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.
Die Gesamtlaufzeit Ihres Vertrages ist individuell wählbar und hängt u.a. von Tarif und gewünschter Tilgung ab.
Die Sparrate für das Bausparen ist flexibel und richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man während der Laufzeit nicht über das VL-Guthaben verfügen darf, wenn die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt werden soll. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen: Heirat, Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, völlige Erwerbsunfähigkeit sowie Tod des Arbeitnehmers oder Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners. Über die genauen Details und erforderlichen Nachweise informiert Sie Ihr PSD Kundenberater. Eine schädliche Auflösung ist jederzeit möglich.
Wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden, profitieren Bausparer zusätzlich von staatlichen Zulagen:
Wohnungsbauprämie
Die 10 %-ige Wohnungsbauprämie wird für jährliche Sparbeiträge bis maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften gezahlt. Voraussetzung ist die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist. Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht übersteigt.
Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL. Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 80.000 Euro bei Verheirateten.
So einfach geht’s: Der Weg zu zum VL-Sparen mit Bausparvertrag
1. Antrag stellen
Stellen Sie einen Antrag für Ihren Bausparvertrag.
2. Beraten
Unsere Berater werden Sie zu Ihrem Antrag individuell beraten.
3. Vertrag unterzeichnen
Vertrag unterschreiben - und schon ist Ihr Antrag abgeschlossen.