Wer schon zu Lebzeiten Vermögenswerte weitergeben möchte, kann dies im Rahmen einer Schenkung tun. Das ist nicht nur ein Akt der Fürsorge, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Eine Schenkung ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung – etwa von Geld, Immobilien oder Wertpapieren –, bei der der Beschenkte sofort und dauerhaft über das Geschenk verfügen darf. Besonders beliebt ist diese Form der Vermögensübertragung, um den Nachlass schon frühzeitig zu regeln und Streit unter Erben zu vermeiden.
Die Höhe des steuerlichen Freibetrags bei Schenkungen hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab – genau wie bei einer Erbschaft. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer also langfristig plant, kann hohe Vermögenswerte steuerfrei übertragen.
Wichtig ist jedoch: Wenn die Schenkung innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgt, kann sie bei der Pflichtteilsberechnung anteilig berücksichtigt werden. Wird ein Nießbrauch- oder Wohnrecht für den Schenkenden vereinbart, zählt der Vermögenswert unter Umständen auch nach zehn Jahren noch voll zur Erbmasse.
Folgende Freibeträge gelten bei Schenkungen: