- Wie Sie für den Todesfall vorsorgen
- Was im Nachlassfall zu tun ist
- Checkliste Vor- und Nachsorge
Erben und Vererben
Wenn ein geliebter Angehöriger von uns geht, steht unsere Welt zunächst einmal still. Doch in der Zeit der Trauer gibt es auch einiges an Papierkram zu erledigen - dazu gehört auch das Regeln aller finanziellen Dinge. Um dies für Sie möglichst einfach zu gestalten haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Checkliste

Information zum Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge gilt immer, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag fehlt. Das Gesetz teilt Erben in Ordnungen ein:
1. Ordnung: Ehegatten, Kinder und Enkel
2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Vettern und Cousinen
Zunächst erben die Angehörigen der ersten Ordnung. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, erbt die zweite Ordnung und so weiter.
Außerdem erben laut Gesetz nicht alle Angehörigen einer Ordnung, sondern nur die nächsten Verwandten. Stirbt beispielsweise der Großvater, erben dessen Kinder. Die Enkel erhalten nichts.
Auch erbt der Ehegatte nicht automatisch alles. Das hängt von mehreren Faktoren ab. Sie merken schon, jeder Erbfall ist individuell. Lassen Sie sich helfen.
Folgende Formen eines Erbnachweises gibt es:
- Handschriftliches Testament (§ 2247 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Notarielles Testament (§ 2231 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbvertrag (§ 2274 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbschein (§ 2353 BGB)
Jeder hat das Recht, seine Erben selbst auszuwählen. Juristen sprechen hier von "Testier-Freiheit". So könnte ein Vater beispielsweise seinen besten Freund, anstatt seines Sohnes, beerben. Allerdings behält der Sohn in der Regel sein Recht auf den Pflichtteil, und zwar auch dann, wenn der Vater ihn per Testament "enterbt".
Ein Streit unter Geschwistern kann dagegen teuer werden. Sie gehen tatsächlich ganz leer aus, wenn Bruder oder Schwester Sie testamentarisch von der Erbfolge ausschließt. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil haben nämlich nur:
- Ehegatte
- Kinder und Enkel
- Eltern
Hier gilt dann die gleichen Regelungen wie in der gesetzlichen Erbfolge.
Inhalt
Wenn Sie mit Ihrem Nachlass andere Pläne haben als das Gesetz vorsieht, ist ein Testament sinnvoll.
Es wird zwischen öffentlichem Testament (gemeinsam mit einem Notar aufgesetzt) und privatem Testament (allein aufgesetzt) unterschieden.
Bei einem privaten Testament sollten Sie Folgendes beachten:
- Damit das Testament gültig ist, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. Juristen sprechen von „testierfähig“.
- Erklären Sie unmissverständlich, wer die Erben sind und zu welchen Teilen sie erben sollen.
- Bestimmen Sie Ersatzerben für den Fall, dass die eingesetzten Erben vor Ihnen sterben.
Form
Alles, was Sie zum Verfassen eines Testaments benötigen, sind Stift und Papier. Es kann jederzeit und überall verfasst werden. Einige Formalitäten sollten Sie aber beachten, damit es gültig ist:
- Schreiben Sie das gesamte Testament selbst von Hand.
- Unterschreiben Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie mit Ort und Datum.
- Wenn Ihr Testament mehrere Seiten lang ist, nummerieren und unterschreiben Sie jedes Blatt.
- Benennen Sie Ihre Erben mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum.
Gültigkeit
Für die Gültigkeit Ihres letzten Willens müssen Sie einiges beachten. Ein Notar steht Ihnen sowohl formal als auch inhaltlich zur Seite, Ihre Wünsche zu Papier zu bringen. Dieses notarielle Testament kostet Sie zwar etwas, aber Sie ersparen Ihren Hinterbliebenen unter Umständen sehr viel Ärger.
Einer der Vorteile: Bei einem öffentlichen Testament müssen die Erben keinen Erbschein beantragen. Dieser ist sonst oft notwendig, um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen.
Öffentliche Testamente werden generell bei der Nachlass-Abteilung des Amtsgerichts verwahrt. So können sie nicht verloren gehen. Auch ein privates Testament können Sie dort gegen eine geringe Gebühr verwahren lassen.
In regelmäßigen Abständen sollten Sie prüfen, ob noch alles Ihren Vorstellungen entspricht. Möchten Sie etwas in Ihrem privaten Testament ändern, schreiben Sie am besten ein neues und vernichten das alte.
Informationen zur EU Erbrechtsverordnung finden Sie hier zum Nachlesen.
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Bitte nehmen Sie telefonisch oder über unser Onlineformular Kontakt zu uns auf. In den meisten Fällen benötigen wir für die weitere Bearbeitung folgende Unterlagen:
- Ein Exemplar der Sterbeurkunde
- Name und Adresse eines Ansprechpartners unter Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses
- Evtl. benötigte Erbnachweise im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien
Hinweis: Eine Legitimation der Erben ist erforderlich. - Bei mehren Erben (Erbengemeinschaft) empfehlen wir die Verwendung einer Erbschaftsvollmacht. Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gern nehmen wir uns die Zeit für ein persönliches Gespräch und prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden.