Spendenanfrage

Hinweise

Bei der Vergabe unserer Spendengelder sind wir an gesetzliche Auflagen gebunden. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise:

  • Unsere Spenden dürfen ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine gehen (ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes muss vorliegen).
  • Die Fördergelder dürfen nur in Sachmittel investiert werden. Verwaltungs- und Personalkosten, Mieten, Reisen sowie Werbung dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
  • Die Fördergelder sind ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Projekte zu verwenden.
  • Die Fördermittel dürfen nicht ins Ausland gehen. Unsere Spendengelder vergeben wir für folgende Regionen: Hamburg, Schleswig-Holstein, nordwestliches Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Kindergärten und Schulen: Hier muss die Abwicklung der Spendensumme über den Förderverein erfolgen.

Bitte füllen Sie für Ihre Spendenanfrage das Formular aus. Wir melden uns dann bei Ihnen.

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