Spendenanfragen
Sie vertreten eine gemeinnützige Einrichtung und brauchen unsere Unterstützung? Jedes Jahr vergeben wir über 560.000 Euro an soziale Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Schwerpunkte unserer Förderung sind soziale Einrichtungen und Vereine mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendförderung sowie Nachhaltigkeit. Füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise für die Vergabe der Spendengelder:
- Unsere Spenden dürfen ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine gehen (ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes muss vorliegen).
- Die Fördergelder dürfen nur in Sachmittel investiert werden. Verwaltungs- und Personalkosten, Mieten, Reisen sowie Werbung dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
- Die Fördergelder sind ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Projekte zu verwenden.
- Die Fördermittel dürfen nicht ins Ausland gehen. Unsere Spendengelder vergeben wir für folgende Regionen: Hamburg, Schleswig-Holstein, nordwestliches Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
- Kindergärten und Schulen: Hier muss die Abwicklung der Spendensumme über den Förderverein erfolgen.
Wir prüfen nach Eingang Ihrer Unterlagen, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können und bemühen uns um kurzfristige Rückmeldung. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir aufgrund der großen Anzahl der bei uns eingehenden Anfragen nicht immer eine Zusage erteilen können!