Eine starke Gemeinschaft: Unsere Mitglieder bestimmen mit!
Ihre Stimme zählt
Generalversammlung am 26. Juni 2025
Am 26. Juni 2025 findet für unsere Mitglieder im Congress Center Hamburg (Congressplatz 1, 22355 Hamburg) unsere diesjährige Generalversammlung statt. Jedes Mitglied erhält eine persönliche Einladung per Post.
Das CCH erreichen Sie am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Es liegt in unmittelbarer Nähe vom Bahnhof Dammtor (ICE-, RE- und S-Bahnhof). Wenn Sie mit dem PKW anreisen, finden Sie kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage des CCH (Tiergartenstraße 2). Oder Sie nutzen unseren Bustransfer aus den Standorten Bremen bzw. Kiel.
Ablauf
12:00 Uhr | Abfahrt Bus aus Bremen (ZOB, Fernbusterminal am Rosa-Parks-Ring) |
12:00 Uhr | Abfahrt Bus aus Kiel (Bootshafen, auf der Seite des Casinos) |
14:15 Uhr | Einlass - ein herzhafter Snack wartet auf Sie |
15:00 Uhr | Beginn der Generalversammlung (es gibt keine Pause) |
ca. 17:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
ca. 20 Minuten nach Ende | Abfahrt der Busse nach Bremen und Kiel |
Geschäfts- und Sozialbericht werden eine Woche vor der Generalversammlung an dieser Stelle veröffentlicht.
Anmeldung und Bustransfer
Bitte melden Sie sich bis zum 11. Juni 2025 an, wenn Sie an der Versammlung teilnehmen möchten. Dabei können Sie auch angeben, ob Sie unseren Bustransfer von Bremen oder Kiel nach Hamburg nutzen möchten.
Stimmrecht übertragen - so geht's
Sie können nicht an der Generalversammlung teilnehmen? Mit einer Stimmvollmacht können Sie Ihr Stimmrecht übertragen. Als Nutzer des PSD OnlineBankings können Sie dies komplett papierlos über einen Serviceauftrag im Bankingmodul erledigen.
Alternativ können Sie das Vollmachts-Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns zurücksenden:
- über den Datei-Upload auf dieser Seite
- per Post an PSD Bank Nord, Postfach 70 13 80, 22013 Hamburg
Annahmeschluss für Ihre Vollmachten ist der 11. Juni 2025. Bitte beachten Sie: Ein Vollmachtnehmer darf gemäß Satzung nicht mehr als 2 Stimmen vertreten. Vollmachtnehmer können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder oder Geschwister des Mitglieds sein.