- Debitkarten sperren
- Kreditkarten sperren
- PSD OnlineBanking sperren
Karte verloren? Kreditkarte, girocard & Onlinebanking sperren
Bei Verlust oder Diebstahl der Geldbörse bzw. der girocard (Debitkarte), Visa Karte oder Mastercard® (Debitkarte oder Kreditkarte) sowie Ihres Smartphones ist das Wichtigste: Bleiben Sie besonnen und sorgen Sie für eine schnelle Sperrung Ihrer Karten. Auch Ihren Zugang zum PSD OnlineBanking können Sie ganz einfach schnell sperren.
Melden Sie den Verlust sofort
Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind sicherer als Bargeld: Scheine und Münzen bekommen Sie bei Verlust nicht wieder. Ihre Karten hingegen werden ersetzt. Sperren Sie Ihre Karten deswegen unverzüglich, sobald Sie den Verlust bemerken. Mit den Telefonnummern in der folgenden Tabelle können Sie auch Ihr Onlinebanking sperren lassen.
Notrufnummern
Einheitlicher Sperrnotruf für girocard (Debitkarte), Mastercard® und Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Karten und Onlinebanking | + 49 116 116 ** (alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50) |
girocard (Debitkarte), digitale girocard | Online sperren oder + 49 1805 021 021 * |
Mastercard® und Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Mastercard® und Visa Karte | + 49 721 1209 66001 |
Sperrnotruf per Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen | + 49 30 40 50 40 50 |
Apple Pay | Apple-ID-Account bzw. App "Mein iPhone suchen": Zahlungsfunktion sperren *** |
* 0,14 Euro pro Minute | |
** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei. | |
*** Diese Funktion ersetzt nicht die Komplettsperre der digitalen Karten über die Karten-Sperr-Hotline. |
Alternative Notrufnummern
Sollten Sie im Ausland unterwegs sein und keine der oben genannten Telefonnummern erreichen können, verwenden Sie die Notrufnummern von Mastercard® oder Visa, die Sie auf deren Internetseiten finden.
Sperr-App für girocard (Debitkarte), Kreditkarte, digitale Karten und PSD OnlineBanking
App für iOS ab Version 10.0
App für Android ab Version 5.0
KUNO-Sperrsystem der Polizei
Vielen ist bekannt, dass eine verlorene oder gestohlene girocard bei der Bank gesperrt werden muss. Jedoch wissen die wenigsten, dass diese Sperre allein nicht ausreichend ist, um missbräuchlichen Kartenverfügungen vorzubeugen.
Diebe, Betrüger und unehrliche Finder könnten, ohne die zusätzliche Sperre bei der Polizei, weiterhin mit Karte und Unterschrift in Geschäften bezahlen.
Trotzdem ist es bei Verlust der girocard wichtig, die Hausbank oder Sparkasse zu informieren, um die entsprechende Karte sperren zu lassen. Die Sperre bei der Bank oder Sparkasse bewirkt, dass die Karte zum Bezahlen oder zur Bargeldauszahlung mit PIN nicht mehr eingesetzt werden kann. Darüber hinaus sollte jedoch unbedingt eine Verlustmeldung bei der Polizei erfolgen – egal ob Sie die Karte verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurde. Vor Ort kann der Karteninhaber die sogenannte KUNO-Sperre bei einer zentralen Meldestelle des Handels veranlassen.
KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. 96 % der Händler in Deutschland sind an dieses System angeschlossen. Diese Händler bekommen die Kartendaten elektronisch mitgeteilt und können dann Zahlungen mit der gesperrten Karte ablehnen.
Sollte die Karte doch wieder auftauchen, können Sie diese entsperren lassen. Wir empfehlen, auch die Polizei über das Wiederauftauchen der Karte zu informieren, da die Kartensperre oftmals an eine Anzeige gebunden ist, welche andernfalls weiter verfolgt werden würde.
Tipp: Prüfen Sie vor Veranlassung der Kartensperren, ob Ihre Karte wirklich verschwunden ist. Die Neubestellung einer girocard ist oftmals mit Gebühren und einer Wartezeit von bis zu 2 Wochen verbunden, da unter Umständen auch eine neue PIN bestellt werden muss.
Mehr Informationen unter: www.kuno-sperrdienst.de
Häufige Fragen zur Sperrung der Karten und des PSD OnlineBankings
Im Falle eines Diebstahls sollten Sie die Debitkarte oder Kreditkarte sofort sperren lassen. Für Apple Pay besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App "Mein iPhone suchen" die Zahlungsfunktion zu sperren. Dies ersetzt jedoch nicht die Komplettsperre über die Karten-Sperr-Hotline. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres Smartphones oder Ihres Apple-Geräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.
Damit Ihre Debitkarte oder Kreditkarte schnell gesperrt werden kann, sollten Sie im Idealfall folgende Informationen zur Hand haben:
- den Namen des Karteninhabers,
- das Geburtsdatum des Karteninhabers,
- den Namen des Kontoinhabers,
- bei der girocard (Debitkarte) die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
- bei Mastercard® oder Visa Karten (Debitkarte oder Kreditkarte) die Kartennummer.
Selbstverständlich kann die Karte auch gesperrt werden, wenn Ihnen diese Angaben nicht vollständig vorliegen.
Wenn Sie für die Sperrung den einheitlichen Sperrnotruf für Bankkarten und Onlinebanking "116 116" nutzen, sollten Sie in jedem Fall die IBAN zur Hand haben – alternativ die Kontonummer und die Bankleitzahl.
Bitte lassen Sie die gefundene Debitkarte oder Kreditkarte unverzüglich sperren. Geben Sie diese dafür in der nächsten Filiale der kartenausgebenden Bank oder in der nächsten Polizeidienststelle ab.
Sollten Sie Ihr Apple-Gerät einmal verlieren oder sollte es gestohlen werden, rufen Sie unverzüglich die zentrale Karten-Sperr-Hotline unter der Nummer 116 116 an und lassen Sie Ihre digitale Karte sperren. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App "Mein iPhone suchen" die Zahlungsfunktion zu sperren. Dies ersetzt jedoch nicht die Komplettsperre über die Karten-Sperr-Hotline.
Sollten Sie Ihr Smartphone, nicht aber Ihre Brieftasche verlieren, können Sie trotz Sperre der digitalen Karte Ihre physische Karte weiterverwenden.
Wenn Sie Ihr Smartphone verlieren, sollten Sie Ihre digitalen Karten (Kreditkarte oder Debitkarte) sofort sperren lassen. Wenden Sie sich unter Angabe der IBAN bzw. Mastercard®- oder Visa-Kartennummer umgehend unter 116 116 an den einheitlichen Sperrnotruf oder kontaktieren Sie Ihren Bankberater. Informieren Sie bei Diebstahl zudem die Polizei. Die digitale Mastercard® bzw. Visa Karte ist die digitale Version der physischen Karte ohne neuen Vertrag und mit identischer PIN. Die digitale girocard ist eine eigenständige Karte mit neuem Vertrag und eigener PIN. Bei Verlust des Smartphones können aber alle digitalen Karten unabhängig von den physischen Karten gesperrt werden. Es ist also nicht notwendig, eine neue physische Karte zu bestellen.
Es gelten die grundsätzlichen Sicherheitstipps: Bewahren Sie Ihr Smartphone genauso wie Ihre Karten sorgfältig auf, überlassen Sie es möglichst keinem Dritten und speichern Sie die Geheimzahl (PIN) nicht in dem Smartphone, das Sie zur Zahlung verwenden. Die SIM Ihres Smartphones müssen Sie separat bei Ihrem Mobilfunkbetreiber sperren lassen.