Zahlen, Daten, Fakten zur PSD Bank Nord eG

Als genossenschaftliche Bank nehmen Fairness, Gemeinschaft und Transparenz einen zentralen Stellenwert in unserer täglichen Arbeit ein. Nur logisch, dass wir Sie transparent mit den wichtigen Daten und Fakten zu unserem Unternehmen versorgen.

Die PSD Bank blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021:

Geschäftszahlen 2021  
Bilanzsumme 2.109,3 Mio. Euro
Baufinanzierungen 1.564,6 Mio. Euro
Privatkredite 18,5 Mio. Euro
Girokonten 32.875 Stück
Kunden Spareinlagen 827,7 Mio. Euro
Gewinnsparlose 1.921.793 Stück
Spendensumme 480.448,25 Euro
Kundenzahl insgesamt 95.738
Mitgliederzahl 60.192
Mitarbeiterzahl 181,5
Berichte der PSD Bank Nord zum Download
Geschäftsbericht 2021
Sozialbericht 2021
Offenlegungsbericht 2021

Genossenschaft

Moderner denn je: Gemeinsam stark durch das Genossenschaftsprinzip

„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam“: Mit diesem Grundgedanken entwickelten Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen im 19. Jahrhundert fast zeitgleich die Idee der Genossenschaften als Hilfe zur Selbsthilfe, gestärkt durch die Kraft der Gemeinschaft.

Unabhängig voneinander regten beide die Gründung von Kredit- bzw. Darlehenskassenvereinen an und legten damit das Fundament für genossenschaftliche Banken. Seitdem hat das Genossenschaftsmodell sich in allen Bereichen der Wirtschaft bewährt und seine Leistungsstärke und Krisenfestigkeit bewiesen.

Werte erwirtschaften Werte

Mit etwa 30 Millionen Kunden und über 17 Millionen Mitgliedern bilden die Genossenschaftsbanken die genossenschaftliche FinanzGruppe, die größte genossenschaftliche Gruppierung in Deutschland. Zu ihren Mitgliedern zählen auch unsere Partner R+V Versicherungen und Union Investment, die unser Portfolio an Finanzdienstleistungen aus einer Hand um vielfältige überzeugende Optionen erweitern.

Seit jeher orientieren sich Genossenschaftsbanken und ihre Partner an klar definierten Werten. Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind ihre leitenden Prinzipien – Gedanken, die im Finanzsektor aktueller und wichtiger sind denn je. 

Sicherungssystem

Vertrauen ist gut, Sicherheit ist besser

Das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Im Rahmen der Harmonisierung der rechtlichen Vorschriften in Europa sind mit dem 03. Juli 2015 neue Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.

Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich jedoch die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert. Neben der bisherigen Sicherungseinrichtung des BVR gibt es nun zusätzlich die als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Unser Haus ist beiden Systemen angeschlossen.

Die BVR Institutssicherung GmbH ist den gesetzlichen Anforderungen des neuen Einlagensicherungsgesetzes vollumfänglich unterworfen. Insofern hat sie den oben erwähnten gesetzlichen Einlagenschutz im Falle einer Insolvenz zu gewährleisten. Wie die Sicherungseinrichtung des BVR ist auch die BVR Institutssicherung GmbH ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Beide haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Die Gewährleistung (Schutz aller Einlagen ohne Betragsbegrenzung) durch die BVR Sicherungseinrichtung ist dem gesetzlichen Einlegerschutz vorgeschaltet.

Sicher und verlässlich seit über 80 Jahren

Das bisher seit mehr als 80 Jahre bestehende System der BVR Sicherungseinrichtung hat von Beginn an stets sichergestellt, dass alle angeschlossenen genossenschaftlichen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen – darunter insbesondere gegenüber Privatkunden – nachkommen konnten. Damit hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Genossenschaftsbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten.