Im zurückliegenden Geschäftsjahr konnte die PSD Bank Nord ihre Position im Bankenmarkt erfolgreich behaupten und in Schwerpunktbereichen wie der Baufinanzierung weiter ausbauen.
Die folgenden Zahlen geben einen Überblick über die Entwicklung im letzten Geschäftsjahr:
Berichte der PSD Bank Nord eG zum Download
Geschäftsbericht 2018
Sozialbericht 2018
Offenlegungsbericht 2018
Moderner denn je: Gemeinsam stark durch das Genossenschaftsprinzip
„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam“: Mit diesem Grundgedanken entwickelten Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen im 19. Jahrhundert fast zeitgleich die Idee der Genossenschaften als Hilfe zur Selbsthilfe, gestärkt durch die Kraft der Gemeinschaft.
Unabhängig voneinander regten beide die Gründung von Kredit- bzw. Darlehenskassenvereinen an und legten damit das Fundament für genossenschaftliche Banken. Seitdem hat das Genossenschaftsmodell sich in allen Bereichen der Wirtschaft bewährt und seine Leistungsstärke und Krisenfestigkeit bewiesen.
Werte erwirtschaften Werte
Seit jeher orientieren sich Genossenschaftsbanken und ihre Partner an klar definierten Werten. Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind ihre leitenden Prinzipien – Gedanken, die im Finanzsektor aktueller und wichtiger sind denn je.
Vertrauen ist gut, Sicherheit ist besser
Das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Im Rahmen der Harmonisierung der rechtlichen Vorschriften in Europa sind mit dem 03. Juli 2015 neue Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.
Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich jedoch die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert. Neben der bisherigen Sicherungseinrichtung des BVR gibt es nun zusätzlich die als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Unser Haus ist beiden Systemen angeschlossen.
Die BVR Institutssicherung GmbH ist den gesetzlichen Anforderungen des neuen Einlagensicherungsgesetzes vollumfänglich unterworfen. Insofern hat sie den oben erwähnten gesetzlichen Einlagenschutz im Falle einer Insolvenz zu gewährleisten. Wie die Sicherungseinrichtung des BVR ist auch die BVR Institutssicherung GmbH ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Beide haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Die Gewährleistung (Schutz aller Einlagen ohne Betragsbegrenzung) durch die BVR Sicherungseinrichtung ist dem gesetzlichen Einlegerschutz vorgeschaltet.
Sicher und verlässlich seit über 80 Jahren
Das bisher seit mehr als 80 Jahre bestehende System der BVR Sicherungseinrichtung hat von Beginn an stets sichergestellt, dass alle angeschlossenen genossenschaftlichen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen – darunter insbesondere gegenüber Privatkunden – nachkommen konnten. Damit hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Genossenschaftsbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten.
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