Bei Erwerb einer Immobilie bzw. eines Grundstücks fallen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis folgende Erwerbsnebenkosten an:
Grunderwerbsteuer: Ist nach Aufforderung an das Finanzamt zu zahlen (je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des notariell vereinbarten Kaufpreises).
Notar- / Gerichtskosten: Notargebühr für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Grundschuldbestellung, Gerichtsgebühr für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld, ggf. Gebühr für ein Notaranderkonto (ca. 1,5 - 2 % des Kaufpreises).
Ggf. Maklerkosten: Die Maklercourtage beträgt je nach Region 3 - 7 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. Hiervon bezahlen Sie und der Verkäufer jeweils die Hälfte.
Alle weiteren im Zusammenhang mit der Finanzierung stehenden Kosten, wie z. B. Wohngebäudeversicherung, werden - soweit bekannt - im Effektivzins abgebildet.