Löschungsbewilligung: Grundschuld behalten oder löschen?

Das Wichtigste kurz & knapp:

  • Mit der Löschungsbewilligung bestätigt Ihr Kreditgeber die vollständige Rückzahlung des Darlehens
  • Sie ist erforderlich, um die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu lassen
  • Es besteht keine Pflicht Ihre Grundschuld löschen zu lassen, denn Sie könnte als Sicherheit für einen weiteren Kredit dienen
  • Eine Löschung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Hierdurch wird der Verkaufsprozess beschleunigt.
  • Für die Löschung fallen Kosten an, die bis zu 0,4 % der Grundschuldsumme betragen können

Was ist die Löschungsbewilligung?

Die Grundschuld dient als Sicherheit für einen Immobilienkredit. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht dem Kreditgeber im Falle von Zahlungsproblemen auf das Grundstück inklusive Ihrer Immobilie zuzugreifen. Sobald Ihre Baufinanzierung komplett abbezahlt ist, können Sie als Eigentümer beantragen, dass diese aus dem Grundbuch entfernt wird.

Die schriftliche Zustimmung des Kreditgebers zu diesem Vorgang wird Löschungsbewilligung genannt. Nach der Löschung verliert die Bank das Recht, Ihre Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu veräußern. Ohne offizielle Löschungsbewilligung bleibt der Eintrag im Grundbuch bestehen, selbst wenn der Kredit bereits beglichen wurde.

Wann ist eine Löschung bzw. der Erhalt der Grundschuld sinnvoll?

Wann ist es sinnvoll, eine Grundschuld zu behalten?

Ihre eingetragene Grundschuld kann als Sicherheit für weitere Darlehen genutzt werden. So haben Sie die Möglichkeit bevorstehende Modernisierungsmaßnahmen oder andere Anschaffungen wie beispielsweise Ihr neues Auto zu finanzieren.

Durch die noch bestehende Grundschuld sparen Sie sich eine erneute Grundschuldeintragung inklusive damit verbundener Kosten. Zusätzlich erhalten Sie von Ihrem neuen Kreditgeber potenziell günstigere Konditionen und die Genehmigung des neuen Darlehens wird beschleunigt.

Wann ist es sinnvoll, eine Grundschuld zu löschen?

Nach der vollständigen Tilgung Ihrer Baufinanzierung besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu streichen. Sie wird automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt. Dabei wird die Grundschuld nach der Rückzahlung des Darlehens von der Bank an Sie übertragen. Ihr Kreditgeber hat danach keinerlei Rechte mehr an dem Grundpfand.

Dennoch kann die Löschung der Grundschuld besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vererben möchten. Es beschleunigt den Verkaufsprozess bzw. vereinfacht den Übergang der Immobilie auf Ihre Erben.  

Grundschuld löschen: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld variieren nach Region und Höhe der Grundschuld. Sie setzen sich aus den Notarkosten und den anfallenden Gebühren für das Grundbuchamt zusammen. In der Regel können Sie mit Kosten zwischen 0,2 und 0,4 % der Grundschuldsumme rechnen. Um genaue Informationen über die anfallenden Kosten zu erhalten, ist es ratsam im Voraus mit dem Notar, dem Grundbuchamt und gegebenenfalls der Bank zu sprechen.

Beispielrechnung:
Grundschuld = 300.000 Euro
Kosten für Notar- und Grundbuchamt: jeweils 0,2 % der Grundschuldsumme

Kosten für Notar: 300.000 Euro x 0,2 % = 600 Euro
Kosten für Grundbuchamt: 300.000 Euro x 0,2 % = 600 Euro
Gesamtkosten = 1.200 Euro

Grundschuldabtretung als Alternative zur Löschung bei der Anschlussfinanzierung

Wenn Sie im Zuge einer Anschlussfinanzierung die Bank wechseln möchten, müssen Sie die Grundschuld nicht erst löschen lassen, um im Anschluss eine neue beantragen zu können. In diesem Fall bietet die Grundschuldabtretung eine für Sie angenehme Alternative. Die eingetragene Grundschuld wird dabei von Ihrem bisherigen Kreditgeber an die neue Bank abgetreten. Die erforderlichen Formalitäten für diesen Vorgang regeln die Banken dabei in der Regel selbst. Sollten noch offene Zahlungsverpflichtungen bestehen, werden diese von der neuen Bank an die alte überwiesen. Abschließend ergänzt das Grundbuchamt einen Abtretungsvermerk zu Ihrem Grundschuldeintrag.

Gibt es einen Unterschied zwischen Grundschuld und Briefgrundschuld?

In der Praxis haben beide Arten von Grundschulden denselben Zweck und bieten dem Gläubiger eine Sicherheit für sein Darlehen. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Art und Weise, wie sie dokumentiert und nachgewiesen werden.

Grundschuld:

Die Grundschuld wird durch einen Eintrag im Grundbuch nachgewiesen und ist damit eine reine Buchgrundschuld. Das bedeutet, dass sie nur im Grundbuch eingetragen wird, ohne dass ein physisches Dokument in Form einer Urkunde oder eines Briefes existiert. Bei der Buchgrundschuld wird die Löschungsbewilligung als separates Dokument ausgehändigt.

Briefgrundschuld:

Im Gegensatz dazu wird eine Briefgrundschuld durch ein physisches Dokument, den Grundschuldbrief, nachgewiesen. Dieser Brief ist ein Wertpapier, das dem Besitzer das Recht gibt, die Grundschuld zu vollstrecken. Der Inhaber des Grundschuldbriefs muss diesen vorlegen, um seine Rechte geltend zu machen. Bei der Löschung verfahren Sie im Prinzip genauso, wie bei der Löschung einer Buchgrundschuld. Zusätzlich zu Ihrem Antrag auf eine Löschungsbewilligung muss nun aber auch der dazugehörige Grundschuldbrief vorgelegt werden. Die Löschungsbewilligung wird direkt auf diesem vermerkt.

Grundschuldbrief verloren - was nun?
  1. Wenn Sie eine Löschungsbewilligung beantragen möchten, aber den Grundschuldbrief verloren haben, sollten Sie den Verlust zuerst bei der örtlichen Polizeidienststelle melden. Dies dient der Dokumentation und Vorbeugung möglichen Missbrauchs. 
  2. Ebenfalls sollten Sie Ihre Bank über den fehlenden Grundschuldbrief informieren, um auch hier den Verlust entsprechend zu dokumentieren.
  3. Schalten Sie im nächsten Schritt einen Notar ein, um eine Verlusterklärung abgeben zu können. Dies ist ein rechtliches Dokument, das den Verlust des Grundschuldbriefes bestätigt. Der Notar kann außerdem eine beglaubigte Kopie des Grundschuldbriefes erstellen. 
  4. Mit der Verlusterklärung und der beglaubigten Kopie des Grundschuldbriefes lässt sich dann beim örtlichen Grundbuchamt eine Ersatzbescheinigung für den verlorenen Grundschuldbrief beantragen. 
  5. Nachdem Sie die Ersatzbescheinigung erhalten haben, können Sie bei Ihrer Bank den Löschungsprozess einleiten

Diese Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:

Meist liegen die Unterlagen Ihrem Kreditgeber bereits vor. Hierzu gehören:

  • die Vertragsunterlagen Ihrer Baufinanzierung
  • ein Grundbuchauszug

So einfach geht's: Löschungsbewilligung von der PSD Bank Nord

Ihre Löschungsbewilligung können Sie bei der PSD Bank Nord durch ein formloses Schreiben beantragen. Wichtig: Das Anschreiben muss von allen Darlehensnehmern unterschrieben werden. Bitte übermitteln Sie uns Ihren Antrag über einen der folgenden Wege: 

  1. Per Brief an PSD Bank Nord eG, Postfach 70 13 80, 22013 Hamburg
  2. Über das Kontaktformular im Onlinebanking
  3. Direkt über das nachfolgende Kontaktformular:
Persönliche Angaben

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

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Wie geht's nach der Beantragung weiter?

Nach dem Eingang wird Ihr Antrag geprüft und anschließend eine Löschungsbewilligung erstellt. Hierfür wird ein Grundbuchauszug benötigt. Dieser liegt der PSD Bank Nord in der Regel vor. Die erstellte Urkunde wird nun zur Beglaubigung an das Notariat weitergeleitet. Dieses sendet Ihnen anschließend die beglaubigte Urkunde zu. Die Kosten für die Beglaubigung tragen Sie. Gebühren seitens der PSD Bank Nord werden nicht erhoben.

Damit die Löschung der Grundschuld erfolgen kann, müssen Sie diese nun unter Vorlage der beglaubigten Urkunde bei Ihrem Notar beantragen. Ihr Notar wird die Löschungsbewilligung an das Grundbuchamt weiterleiten. Eine gültige Löschungsbewilligung muss dabei folgende Formalien enthalten:

  • Grundbuchblatt & Grundbuchband
  • Höhe der Grundschuld (nummerisch)
  • Gläubigerbezeichnung des Kreditgebers
  • Laufende Grundbuchnummer
  • Ort, Datum und Unterschrift des Gläubigers und Eigentümers

Wie lange Sie auf die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch warten müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich und stark von der Schnelligkeit des Grundbuchamtes abhängig. Sobald die Löschung der Grundschuld im Grundbuch erfolgt ist, werden Ihr Notar und wir darüber vom Grundbuchamt in Kenntnis gesetzt. Eine finale Eintragungsmitteilung erhalten Sie folglich von Ihrem Notar zusammen mit der abschließenden Notarrechnung.

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