Pfusch am Bau

Hohe Kosten für Bauherren vermeiden

Sie sind ein Ärgernis für Bauherren und verursachen hohe Kosten: Planungsfehler beim Bauprojekt und Mängel bei der Ausführung. Alljährlich entstehen durch Pfusch am Bau Milliardenkosten. Belege für den wirtschaftlichen Schaden liefert eine Studie des Marktforschungsinstituts BauInfoConsult. Demnach lag im Jahr 2020 der geschätzte Fehlerkostenanteil im gesamten Baugewerbe bei 12,8 Prozent. Bezogen auf den kompletten Branchenumsatz werden die Kosten auf rund 18,3 Milliarden Euro beziffert. Dieser Artikel soll Ihnen helfen mit Pfusch am Bau umzugehen. Am besten bevor er entsteht.

Gründe für den Pfusch am Bau

In den letzten Jahren gab es einen rasanten Kostenanstieg durch Baupfusch im privaten Hausbau. Die Gründe sind vielfältig. Fehler bei der Planung und Projektierung kommen ebenso infrage, wie eine mangelhafte Bauausführung und eine unzureichende Abstimmung und Kommunikation zwischen den einzelnen Gewerken. Bausachverständigen zufolge sind zahlreiche Baumängel auch auf eine unzureichende Qualifikation der Handwerker zurückzuführen. Die Ursachen liegen häufig im Kostendruck. Sowohl Bauherr als auch Bauträger wollen Leistungen und Material möglichst kostengünstig einkaufen. Als Folge werden Subunternehmer mit der Ausführung bestimmter Arbeiten beauftragt, deren Personal häufig nicht über den erforderlichen Qualifikations- und Kenntnisstand verfügt. Bauherren fällt die Beurteilung der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Handwerker schwer, da vielen die fachliche Qualifikation auf diesem Gebiet fehlt.

Was sind die häufigsten Mängel am Bau?

Die Liste der Mängel, die durch Baupfusch entstehen, ist lang. Zehntausende Euro Extrakosten können laut Bauexperten auf den Bauherren zukommen. Eine falsche Berechnung der Wohnfläche oder Fehler bei der Kostenermittlung können bereits in der Planungsphase zu späteren Problemen führen. Folgende Baumängel kommen in der Praxis häufig vor:

  • Nichteinhaltung von Terminen
  • Feuchtigkeit im Gebäude durch fehlerhafte Abdichtung des Fundamentes und/oder des Kellers
  • Schimmelbildung als Folge mangelhafter Abdichtung
  • Nicht fachgerechter Einsatz von Baustoffen (z.B. falsche Mörtelmischungen)
  • Falsch eingebaute Fenster und Türen
  • Fehlender Schallschutz beim Errichten von Trennwänden und beim Verlegen von Laminat oder Parkett
  • Unzureichend oder falsch abgedichtete Fugen
  • Mangelhafte Wärmedämmung
  • Fehler beim Abdichten der Nasszellen
  • Zu geringe Estrichstärke bei Fußböden

Die meisten Baumängel spürt ein Bausachverständiger auf und macht die Fehlerquellen binnen kurzer Zeit ausfindig. Leider bleibt kaum ein Neubau von Baupfusch verschont. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb bereits bei der Planung der Finanzierung einen Puffer für Unvorhergesehenes einplanen. Hilfestellung bietet hier der Baufinanzierungsrechner.



Risikominimierung: Tipps und Regeln zum Verhindern von Pfusch am Bau

Wer folgende Hinweise berücksichtigt, kann das Risiko von Baumängeln deutlich reduzieren.

Tipp Nr. 1: Vertragspartner prüfen

Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Bauherren unbedingt Informationen über den Bauunternehmer einholen. Wer nichts zu verbergen hat, stellt Ihnen sicherlich gern eine Liste mit Referenzkunden zusammen, bei denen Sie sich nach der Zuverlässigkeit, der Kostentreue und der Termintreue erkundigen können. Bei der Schufa können Sie eine kostenpflichtige Unternehmensauskunft beantragen und bei der ortsansässigen Verbraucherzentrale erfahren Sie, ob in der Vergangenheit Beschwerden über die Firma eingegangen sind. Achten Sie darauf, wie lange die Firma bereits am Markt aktiv ist und legen Sie Wert auf eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, einem weltweit anerkannten Standard für die Qualität von Unternehmen.

Regel Nr. 2: Vertragsprüfung durch einen Experten

Der Neubau eines Eigenheimes ist eine kostspielige Angelegenheit. Eine gründliche Überprüfung des Vertrages durch einen Sachverständigen sollte allein aus diesem Grund eine Selbstverständlichkeit sein. Der Notar überprüft lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und nicht die Vereinbarungen zwischen Bauherr und Bauträger. Ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet sind auf Baurecht spezialisierte Fachanwälte, der Bauherren-Schutzbund, Architekten und Spezialisten der Verbraucherzentralen.

Regel Nr. 3: Vorsicht bei hohen Voraus- und Abschlagszahlungen

Achten Sie bei der Vertragsanalyse auf die Höhe der schriftlich fixierten Voraus- und Abschlagszahlungen. Gemäß Forderungssicherungsgesetz dürfen Bauherren vom Bauunternehmen fünf Prozent von der Gesamtsumme als Sicherheit verlangen, um den finanziellen Schaden durch eventuellen Pfusch am Bau abzufedern. Voraussetzung dafür ist aber eine vertragliche Vereinbarung, ansonsten sind solche Einbehalte nicht zulässig.

Regel Nr. 4: Mängel erkennen und frühzeitig reklamieren

Da Bauherren ein Recht auf Mängelbeseitigung haben, ist es wichtig, einen Mangel frühzeitig zu identifizieren und eine Fehlerbeseitigung einzufordern. Die Verjährungsfrist beim Pfusch am Bau beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Nur in Ausnahmefällen verlängert sie sich auf 10 Jahre, z. B. bei der Errichtung eines Flachdaches, da hier Mängel meist erst deutlich später auftreten. Die Einschätzung, ob es sich um einen Mangel handelt, übernimmt in der Regel der Architekt oder Bauingenieur. Grundsätzlich liegt ein Mangel immer dann vor, wenn das Resultat der Arbeit vom vertraglich festgelegten Zustand abweicht. Das Einfordern der Fehlerbeseitigung beim zuständigen Bauunternehmen sollte aus Beweisgründen schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Nachdem Sie den Bauunternehmer informiert haben, können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, und bei Mängeln mindestens das Doppelte der Beseitigungskosten als Sicherheit einbehalten.

Mehr Sicherheit für Bauherren durch Gesetzesänderung

Das Baurecht in Deutschland war veraltet und Häuslebauer bewegten sich in diesem Segment in einer rechtlichen Grauzone. Mit einer Gesetzesänderung des Bauvertragsrechts, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, wurde dieser Zustand beendet. Der Bundestag hat neue Regeln beschlossen, wodurch die bis dahin bestehenden Regeln juristisch abgesichert wurden. Der Verbraucherschutz steht dabei an erster Stelle und die Rechte der Bauherren wurden gestärkt.

Das gilt heute im Detail:

Bauzeit muss vereinbart werden:

Die Bauunternehmer müssen verbindlich den Zeitpunkt der Fertigstellung nennen. Das soll für mehr Planungssicherheit beim Verbraucher sorgen.

Detaillierte Baubeschreibung ist Pflicht:

Anhand von gesetzlichen Mindestanforderungen hat der Unternehmer vor Vertragsabschluss eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen. So kann der Verbraucher Angebote besser vergleichen.

Lieferung der Planungsunterlagen:

Technischen Details müssen dem Bauherren zwingend mitgeteilt werden. Für den Verbraucher sind diese Unterlagen unter anderem für die Beantragung von einer KfW-Förderung wichtig.

Rücktritt vom Bauvertrag:

Verbraucher dürfen künftig einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. So bleibt für eine der wichtigsten Vorhaben mehr Bedenkzeit. Außerdem haben beide Vertragsparteien das Recht, den Bauvertrag künftig aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen.

Mit der Finanzierung auf Nummer sicher gehen

Im schlechtesten Fall kommt es neben den Mängeln, zu einer Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens während der Bauphase. Um Ihr Bauprojekt abzusichern, ist es sinnvoll, eine Baugewährleistungsversicherung abzuschließen, die dafür sorgt, dass in den beiden Fällen kein finanzieller Schaden entsteht. Sie sollten aber darauf achten, dass Sie neben der Baugewährleistungsversicherung auch gleichzeitig eine Baufertigstellungsversicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt in einem Insolvenzfall den Schaden für bisherige, aber auch für Folgekosten, beispielsweise das Ruhen der Baustelle, zusätzliche Zinskosten oder Mehrkosten durch höhere Preise des neuen Bauträgers, bis vom Bauherren ein Nachfolger gefunden wurde. Gehen Sie bei der Wahl Ihrer Baufinanzierung auf Nummer sicher. Einen Puffer mit Eigenkapital einzuplanen ist immer ratsam. Sollte die finanzielle Luft hierfür zu eng werden, empfiehlt sich in jedem Fall auf eine flexible Baufinanzierung zu setzen. In dieser sollten Finanzierungsreserven aber auch Tilgungssatzwechsel möglich sein. So bleiben Sie entspannt bei unerwarteten Kosten während der Bauzeit.

Unsere Baufinanzierungs-Experten beraten Sie gerne eingehend und finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben.

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