KfW-Förderung

Förderprogramme der KfW

Fast jeder hat schon einmal von der KfW-Förderung gehört. Damit konnte man doch irgendwie Geld sparen, oder? Doch wie funktioniert die Förderung, wie wird der Antrag gestellt und was wird überhaupt gefördert? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Was ist die KfW-Förderung?

Die Abkürzung KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie ist eine der führenden Förderbanken der Welt, die diverse Förderprogramme für Bauherren, Immobilienkäufer oder für Eigenheimbesitzer die modernisieren wollen, anbietet. Damit die Finanzierung des eigenen Wohntraums möglichst bezahlbar bleibt, vergibt die KfW zinsgünstige Förderdarlehen und Tilgungszuschüsse, damit Sie Ihr Eigenheim bauen, kaufen, sanieren oder altersgerecht umbauen können.
Im besonderen Fokus steht bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Förderung der Energieeffizienz von Immobilien. Aber auch für andere Maßnahmen werden Förderprogramme angeboten. Um als Bauherr oder Käufer eine Förderung der KfW zu erhalten, müssen gewisse Förderkriterien der jeweiligen Programme erfüllt werden. Je nach Höhe der Kreditsumme kann es sein, dass nur ein Teil des Baukredits über KfW finanziert werden kann. Pro Programm unterscheidet sich auch die Höhe der maximalen Förderbeträge.

Wie beantrage ich einen KfW-Kredit?

Wenn Sie an der Förderung durch die KfW interessiert sind, sollten Sie sich an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl wenden, denn die KfW vergibt die Darlehen über Banken und Sparkassen an Sie. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrem Bankberater.

Dieser kennt sich genauestens mit den unterschiedlichen Finanzierungsprogrammen aus und hilft Ihnen gerne, wenn es um das passende Förderprogramm für Ihre Bedürfnisse geht. Bei ihm können Sie nach der Beratung einen KfW-Kredit beantragen. Behalten Sie jedoch im Hinterkopf, dass ein Finanzierungskredit der KfW nicht zwingend günstiger ist als die Konditionen für einen Baukredit Ihrer Hausbank.

Was wird gefördert?

Je nachdem, ob Sie ein Bau- oder Kaufvorhaben planen, altersgerecht umbauen oder energieeffizient sanieren möchten, bietet die KfW passende geförderte Programme. Wir stellen Ihnen die gängigsten Förderungen vor.

Neue Förderprodukte

Die KfW hat verschiedene Förderungen auslaufen lassen. 

Die neuen Förderprodukte der KfW tragen die Nummern 261, 262 und 461. Wir stellen sie Ihnen im Folgenden vor.

261 Wohngebäude – Kredit

  • Förderkredit bis zu 150.000,00 EUR (pro Wohneinheit) für den Neubau/Kauf eines Effizienzhauses oder für die Sanierung eines Bestandsobjektes zum Effizienzhaus
  •  Voraussetzung Sanierung zum EH: Bauantrag/Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurück
  •  Tilgungszuschuss zwischen 15 % und 50 % (pro Wohneinheit)
  •  Zusätzliche Förderung für Baubegleitung möglich

Der Tilgungszuschuss hängt von der Effizienzhausklasse ab. Er wird je Wohneinheit als prozentualer Anteil vom Kreditbetrag gewährt. Die Höhe hängt ebenfalls davon ab, ob Sie einen Bau, Kauf oder eine Sanierung planen.

262 Wohngebäude – Kredit

  • Förderkredit bis zu 60.000,00 EUR (pro Wohneinheit und Kalenderjahr) für die Sanierung von einzelnen energetischen Maßnahmen bei Bestandsobjekten
  • Voraussetzung: Bauantrag/Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurück
  • Tilgungszuschuss zwischen 20 % und 50 % (pro Wohneinheit)
  • Zusätzliche Förderung für Baubegleitung möglich

Ein Tilgungszuschuss wird für verschiedene energetische Maßnahmen gewährt. So können Sie beispielsweise für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren einen Zuschuss von 20 % bzw. bis zu 12.000 Euro je Wohneinheit erhalten.  Bei Maßnahmen rund um die Heizungstechnik erhalten Sie in den meisten Fällen einen höheren Tilgungszuschuss, wenn eine bestehende Öl-Heizung mit ausgetauscht wird.

461 Wohngebäude – Zuschuss

  • Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
  • Zuschusshöhen analog Programm 261

Die wichtigsten Informationen zur fristgerechten Antragstellung

  • Vorher: Antragstellung auch bis zu 3 Monate nach Vorhabensbeginn möglich, sofern ein dokumentiertes Beratungsgespräch zur KfW Förderung geführt wurde
  • Seit 01.07.2021: Strengere Handhabung bei der Reihenfolge von Antrag und Vorhabensbeginn: Erst stellt Ihre Bank den Förderantrag, dann beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben.
  • Als Vorhabensbeginn gilt ab sofort auch der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages oder eines Kaufvertrages

Unsere Baufinanzierungs-Experten beraten Sie gerne eingehend und finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben.

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