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Mann hält Hammer in der Hand, welchen er über ein Modellhaus hält

Zwangsversteigerung: Der Ablauf beim Amtsgericht

In unserem ersten Beitrag haben wir Sie über die richtige Vorbereitung für den Immobilienkauf durch eine Zwangsversteigerung aufgeklärt. Im Folgenden möchten wir Ihnen den Ablauf einer Immobilienversteigerung näherbringen, auf Besonderheiten aufmerksam machen und Ihnen ein paar Tipps mit auf den Weg geben, damit einer erfolgreichen Auktion nichts mehr im Wege steht.

Der Versteigerungs­termin

Verlesung der Formalien

Eine Immobilienversteigerung dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde und läuft meist nach dem gleichen Schema ab. Zu Beginn des Versteigerungstermins im Amtsgericht wird der durch ein Gutachten ermittelte Verkehrswert der Immobilie verlesen. Das Gutachten wurde durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen erhoben und steht Bietinteressenten im Vorfeld für eine Einsichtnahme zur Verfügung. Im weiteren Verlauf werden die Formalien und Versteigerungsbedingungen geklärt. Der Rechtspfleger gibt die Anzahl der Gläubiger und deren Ansprüche bekannt und informiert über eventuelle Baulasten, Auflagen oder Beschränkungen, die mit der Immobilie einhergehen. Sowohl Eigentumswohnungen, Häuser als auch Grundstücke oder Gewerbeimmobilien werden in Immobilienauktionen versteigert. Sollte es sich um ein vermietetes Objekt handeln, so werden die bestehenden Miet- oder Pachtverhältnisse kurz aufgeführt.

Die Bieterstunde

Nach der allgemeinen Verlesung beginnt die Bieterstunde, welche auf ca. 30 Minuten angesetzt ist. Je nach Anzahl der Gebote kann sie sich entsprechend in die Länge ziehen. In dieser Zeit der Immobilienauktion besteht außerdem die Chance, auf ein Gespräch mit den Gläubigern sowie die Möglichkeit, das Gutachten noch einmal zu sichten oder allgemeine Fragen zu stellen. Erst wenn nach Aufforderung des Amtsgerichts keine weiteren Angebote abgegeben werden, wird die Zwangsversteigerung beendet und der Zuschlag erteilt. Erfolgt in dem Versteigerungstermin kein Gebot, so wird die Auktion vom Amtsgericht auf einen anderen Termin vertagt.

Gibt es einen Meistbietenden, so folgt die Verhandlung über den Zuschlag. Durch die darauffolgende Verkündung ist das abgegebene Gebot wirksam und der Bieter muss sich anhand seines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Die im Vorfeld geklärten Schuldverhältnisse oder Verpflichtungen gehen nun an den Ersteher über. Im nächsten Schritt hat der neue Eigentümer die Zuschlagsgebühr zu entrichten und den Sicherheitsnachweis darzulegen. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 Prozent des ermittelten Verkehrswertes und muss bereits vor dem Auktionstermin bei der Gerichtskasse eingegangen sein und dem Gericht vorliegen. Eine Barzahlung ist nicht zulässig. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und ist rein obligatorisch.

Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich ist es jedem erlaubt, bei einer Zwangsversteigerung zum Erwerb von Immobilien oder anderen Objekten als Bieter teilzunehmen. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine Geschäftsfähigkeit im Sinne des BGB. Wichtig für ein rechtskräftiges Gebot ist die Identifikation der eigenen Person, durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem gilt, das Entrichten des Sicherheitsnachweises von 10 Prozent des Verkehrswertes, als Voraussetzung den Zuschlag für eine Immobilie zu bekommen.

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Die Finanzierung

Bevor Sie schlussendlich einer Grundstücksauktion oder Immobilienauktion beiwohnen, ist es empfehlenswert Ihr eigenes zur Verfügung stehendes Kapital festzulegen sowie im Weiteren die Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrer Bank zu besprechen. Sollten Sie in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten, ist die Zahlung des gesamten Kaufpreises spätestens nach vier bis acht Wochen fällig. Auch aus diesem Grund sollten Sie bereits vorab mit Ihrer Bank über ein passendes Finanzierungskonzept gesprochen haben.

 Tipps für erfolgreiche Zwangs­versteigerungen

Die richtigen Vorbereitungen haben Sie getroffen, Ihre Finanzierung ist besprochen und die Versteigerung steht vor der Tür? Mit diesen abschließenden fünf Tipps sollte einem erfolgreichen Versteigerungstermin nichts mehr im Wege stehen:

  • Bewahren Sie einen kühlen Kopf während der Bieterstunde und lassen Sie sich Zeit für Ihr Angebot.
  • Setzen Sie sich ein persönliches Limit beim Ersteigern, damit Sie im Rausch der Versteigerung nicht unüberlegt handeln.
  • Bleiben sie überlegt in Ihren Äußerungen, denn auch die Abgabe eines mündlichen Gebots für ein Objekt ist rechtskräftig.
  • Sollten Sie der einzige Bieter sein und die Bank an der Forderung von 70 Prozent des Verkehrswertes festhalten, sollten Sie standhaft bleiben, was Ihr persönliches Limit angeht. In den meistens Fällen ist nach der eigentlichen Bieterstunde mit einem Entgegenkommen der Gläubiger zu rechnen.
  • Lassen Sie sich nicht in die Karten schauen. Ungerade sowie eine unterschiedliche Steigerung Ihrer Gebote irritieren Mitbieter und lässt Andere über Ihr zur Verfügung stehendes Budget im Unklaren.

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