Baukindergeld

Was ist unter "Baukindergeld" zu verstehen?

Mit einem oder mehreren Kindern sind Familien oft finanziell gut ausgelastet. Dennoch gibt’s wohl nichts Schöneres, als mit der gesamten Rasselbande in die eigenen vier Wände ziehen zu können. Familien, die sich diesen Traum verwirklichen wollen, sind über jeden zusätzlichen Cent in die Haushaltskasse dankbar. An diesem Punkt setzt auch das Baukindergeld an, dass Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Eingeplant ist das Baukindergeld in der „Wohnraumoffensive“ der Regierung mit ca. 2 Mrd. Euro. Ob auch Sie Anspruch auf das kommende Baukindergeld haben, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Wem steht das Baukindergeld zu und welche Voraussetzungen gibt es?

Eine Förderung durch das Baukindergeld soll nur für den Ersterwerb eines Wohneigentums von Familien mit Kind bzw. Kindern zur Selbstnutzung gelten. Dabei ist es völlig irrelevant, ob Sie mit Ihrer Familie bauen oder ein Objekt kaufen wollen.

Das Baukindergeld ist an das Alter Ihres Kindes gekoppelt. Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kund, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird. Eine weitere Voraussetzung für den Bezug ist die vorgegebene Einkommenshöchstgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie darf nicht über 75.000 Euro liegen. Der Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind hebt diese Grenze entsprechend an. Verwechselt werden darf an dieser Stelle nicht das zu versteuernde Einkommen mit dem Bruttoeinkommen. Da von dem Bruttoeinkommen noch diverse Abzüge, wie die Werbungskosten anfallen, liegt das mögliche Bruttoeinkommen meist über dem Limit von 75.000 Euro. Ob Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen noch innerhalb der Grenzen liegen, können Sie Ihrem Jahressteuerbescheid entnehmen. Fragen diesbezüglich klären Sie am besten direkt mit Ihrem Steuerberater. Eine Familie mit zwei Kindern kann somit ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 105.000 Euro beziehen, um innerhalb der Grenzen vom Baukindergeld zu liegen. Außerdem ist die Vorlage einer Meldebestätigung nach Einzug in die geschaffene Wohnimmobilie erforderlich.

Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?

Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt ganz bequem online durch Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Pro Kind werden 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren als Baukindergeld an Familien gezahlt. Für unser Beispiel einer vierköpfigen Familie bedeutet dies ein jährliches Baukindergeld von 2.400 Euro, bzw. 200 Euro monatlich.

Offene Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Die neue Eigenheimzulage bietet scheinbar viele neue Chancen, wenngleich Sie aktuell noch einige Fragen offenlässt. Wenn Sie weitere Informationen zum Baukindergeld benötigen oder wissen möchten wie Sie es für die Umsetzung Ihrer Pläne am besten nutzen können – kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und bieten auch über das Baukindergeld hinaus viele weitere Möglichkeiten, Ihren Traum vom Eigenheim in die Tat umzusetzen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei einem unserer Experten. Wir freuen uns auf Sie!
Unter unserer Ratgeberrubrik finden Sie außerdem hilfreiche Artikel rund um das Thema Hausbau bzw. -kauf. Egal ob es um die Lage Ihres zukünftigen Zuhauses geht oder Sie Informationen zur Immobilienbewertung benötigen. In unserem Ratgeber finden Sie viele hilfreiche Tipps zu den verschiedensten Themen.


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