PSD2: die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie
Seit dem 14. September 2019 gilt die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die sogenannte Payment Services Directive (PSD2). Dadurch haben sich für Sie Veränderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Onlinebanking ergeben, welche wir Ihnen hier näher erklären.
Bitte beachten Sie auch:
Das ändert sich für Sie
- Login: Zukünftig geben Sie beim Login in Ihr Onlinebanking alle 90 Tage zusätzlich zu Ihrer PIN eine TAN ein. Eine TAN benötigen Sie auch dann, wenn Sie Kontoumsätze abrufen möchten, die älter als 90 Tage sind.
- Automatischer Logout: Sind Sie im Onlinebanking länger als 5 Minuten inaktiv, werden Sie automatisch ausgeloggt.
- Multibanking: Sie haben weitere Konten bei anderen Banken? Integrieren Sie diese einfach in das Onlinebanking Ihrer PSD Bank Nord. So haben Sie alle Konten im Blick.
- Haftung: Werden Sie Opfer eines Betrugs im Onlinebanking oder auch bei Ihrer Mastercard (Kreditkarte), haften Sie mit 50 Euro statt bisher mit 150 Euro. Dies gilt nur dann, wenn Sie kein Verschulden trifft.
- Transparenz: In Ihrem Onlinebanking haben Sie die Möglichkeit, die Kontozugriffe von Drittdienstleistern ganz bequem verwalten zu können. So finden Sie heraus, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugreifen. Außerdem können Sie den Dienstleistern die Erlaubnis entziehen, auf Ihr Konto zuzugreifen.
- Beauftragung Drittdienstleister: Sie haben die Möglichkeit, Drittdienstleister für das Auslösen von Überweisungen oder zur Abfrage von Kontodaten zu beauftragen. Eine Übersicht hierüber finden Sie im Onlinebanking.
- Digitales Bezahlen: Beim digitalen Bezahlen per Smartphone durch Ihre hinterlegte girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte werden alle Einkäufe mit dem Smartphone via Fingerabdruck oder Eingabe des Gerätecodes authentifiziert.
Ab dem 14. September 2019 benötigen Sie zum online einkaufen mit Ihrer Kreditkarte eine TAN zur Zahlungsbestätigung. Wenn Sie Ihre Kreditkarte noch nicht für das neue Sicherheitsverfahren registriert haben, können Sie dieses jetzt einfach und schnell unter dem folgenden Link nachholen:
Die Registrierung für dieses sichere Bezahlverfahren dauert nur wenige Minuten.
Alle 90 Tage ist beim Login in die PSD BankingApp zur starken Authentifizierung zusätzlich zum Anmeldekennwort noch eine TAN-Eingabe erforderlich.
Diese TAN-Eingabe beim Login entfällt, wenn Sie die so genannte Gerätebindung aktivieren. Um diese zu aktivieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Aktualisieren Sie Ihre PSD BankingApp
Jetzt im Google Playstore herunterladen »
- Starten Sie die PSD BankingApp und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
- Bestätigen Sie die Einstellung mit einer TAN. Fertig. Ab sofort benötigen Sie zum Login in die PSD BankingApp nur noch Ihr gewohntes Anmeldekennwort.
Die Gerätebindung können Sie in den Einstellungen unter "Funktion zurücksetzen" jederzeit aufheben.
Übrigens: Wenn Sie Kwitt und / oder das Digitale Bezahlen über die PSD BankingApp nutzen, ist die Gerätebindung bereits aktiv.
Bitte beachten Sie: Pro PSD-Key kann nur ein Gerät für die Gerätebindung registriert werden.
Umsätze von zahlungsverkehrsfähigen Konten, die älter sind als 90 Tage, können Sie in der PSD BankingApp einsehen, nachdem Sie eine TAN eingegeben haben. Bei einer Gerätebindung entfällt diese.
Der Finanzmanager steht in der PSD BankingApp ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Verfügung. Sie können diesen weiterhin im PSD OnlineBanking nutzen.
Ihre Vorteile
- Mehr Komfort
Sie haben weitere Konten bei anderen Banken? Integrieren Sie diese einfach in das Onlinebanking Ihrer PSD Bank Nord. So haben Sie alle Konten im Blick.
- Mehr Sicherheit
Sie erhalten alle 90 Tage eine TAN zusätzlich zur PIN. Außerdem erfolgt die automatische Abmeldung aus dem Onlinebanking künftig bereits nach fünf Minuten.
- Mehr Verbraucherschutz
Drittdienstleister dürfen nur dann auf Ihr Konto zugreifen, wenn Sie zugestimmt haben. Diese Zustimmung können Sie im Onlinebanking oder gegenüber dem Drittdienstleister jederzeit widerrufen. Ihre Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten dürfen die Zahlungsdienstleister nicht speichern.
- Mehr Transparenz
In Ihrem Onlinebanking haben Sie die Möglichkeit, die Kontozugriffe von Drittdienstleistern ganz bequem zu verwalten. So finden Sie heraus, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugreifen. Außerdem können Sie den Dienstleistern die Erlaubnis entziehen, auf Ihr Konto zuzugreifen.
Drittdienstleister bei Online-Käufen
Wenn Sie in einem Online-Shop einkaufen, können Sie für die Zahlungsabwicklung einen im Shop angebotenen so genannten Zahlungsauslösedienstleister nutzen. Dieser Dienstleister reicht für Sie den Überweisungsauftrag bei Ihrer PSD Bank ein. Dies geschieht nur, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.
Onlinebanking & Multibanking-Apps
So genannte Kontoinformationsdienstleister rufen Ihre Kontoinformationen ab - dazu zählen beispielsweise Umsätze und Salden - welche anschließend für Sie aufbereitet werden. So können Sie in Ihrem Onlinebanking der PSD Bank Nord oder auch bei Verwendung einer Multibanking-App zusätzlich die Umsätze der Konten sehen, die Sie bei einer anderen Bank haben. Auch dies geschieht nur, wenn Sie diesem Vorgang zustimmen.
Fragen & Antworten
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung, auch starke Kundenauthentifizierung genannt, ist ein Identitätsnachweis, bei dem der Nutzer zwei unterschiedliche Komponenten nutzt, die voneinander unabhängig sind. Dazu zählt beispielsweise auch die Kombination aus PIN und TAN beim Einloggen ins Onlinebanking.
Sie dient der Sicherheit im Onlinebanking und bei Online-Zahlungen. Denn Dritte müssten beide Komponenten (PIN und TAN) kennen, um Zugang zu Ihrem Konto zu erhalten.
Nein, Sie können Ihr gewähltes TAN-Verfahren weiterhin nutzen.
Drittdienstleister müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Die BaFin ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde Deutschlands. Sie beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des deutschen Finanzwesens.
Drittdienstleister dürfen nur dann auf Ihr Konto zugreifen, wenn Sie zugestimmt haben. Diese Zustimmung können Sie im Onlinebanking oder gegenüber dem Drittdienstleister jederzeit widerrufen.
Übrigens: Drittdienstleister dürfen Ihre Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten nicht speichern.
Im Onlinebanking Ihrer PSD Bank Nord können Sie die Kontozugriffe von Drittdienstleistern ganz bequem überblicken. Sie sehen, welche Dienstleister auf Ihr Konto zugegriffen haben. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, über die Funktion "Zugriffsverwaltung" die Zugriffserlaubnis zu entziehen.
Diese Übersicht finden Sie im Menü des Onlinebankings unter dem Reiter "Service".