Zwangsversteigerung

Wer auf der Suche nach einer günstigen Immobilie ist, für den könnte eine Immobilienversteigerung der richtige Weg in die eigenen vier Wände sein. Für die einen winkt bei einer Auktion die Chance auf eine Traumimmobilie für wenig Geld, für die Eigentümer bedeutet eine Zwangsversteigerung den ungewollten Abschied von den eigenen vier Wänden. Im Mittelpunkt einer Immobilienauktion stehen die zuständigen Amtsgerichte. Hier wird in einem Versteigerungsverfahren entschieden, welcher Bietinteressent den Zuschlag erhält und vor allem für welchen Preis ein Objekt über den Tisch geht.

Die richtige Vorbereitung ist das A und O

Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten? Damit Sie als Bieter an einer Versteigerung teilnehmen können, geht es im ersten Schritt darum, interessante Immobilien ausfindig zu machen und sich entsprechend über diese Objekte zu informieren. Versteigerungsportale im Internet helfen Ihnen dabei passende Immobilien zu finden und bieten eine erste Anlaufstelle, um Termine für Immobilienauktionen oder Grundstücksauktionen sowie Informationen zu den angebotenen Objekten zu bekommen. Auch die Versteigerungskalender der Amtsgerichte bieten umfangreiche Informationen zu anstehenden Immobilienversteigerungen.

Das amtliche Gutachten

Sobald Sie eine zur Versteigerung freigegebene Immobilie oder Grundstück entdeckt haben, das für Sie von Interesse ist, sollten Sie einen Besuch beim Versteigerungsgericht bzw. Amtsgericht planen. Dort haben Sie die Möglichkeit einen Blick in die Versteigerungsakte zu werfen und Dokumente wie die Immobilienbewertung, den Grundbuchauszug oder das Baulastenverzeichnis sowie den ermittelten Verkehrswert des Objektes zu sichten. Nicht immer kann über das vom Gericht beauftragte Gutachten ein einwandfreier Rückschluss auf den Immobilienzustand getroffen werden. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Schuldner nicht verpflichtet ist, dem Gutachter Zugang zu seinem Eigentum zu gewähren. Einen Blick sollten Sie dennoch auf jeden Fall in die Immobilienbewertung werfen, um sich dadurch als potenzieller Bieter bestmöglich zu informieren.

Informationen zu angebotenen Immobilien

Um neben den Informationen vom Amtsgericht weitere aufschlussreiche Details zu erlangen, ist die eigene Begehung der Räumlichkeiten Gold wert. Da der derzeitige Eigentümer der Immobilie jedoch auch hier nicht verpflichtet ist eine Besichtigung der Innenräume zu ermöglichen, sollten Sie zumindest versuchen die Fassade und das Dach in Augenschein zu nehmen. Auch die Lage von Immobilien kann viel über ihren tatsächlichen Wert verraten. In einem Gespräch mit den Nachbarn lassen sich weitere Details über das Objekt herausfinden. Aber vorsichtig: Strapazieren Sie die Nerven der umliegenden Anwohner nicht über, Sie wollen es sich ja nicht vor der Auktion mit Ihren zukünftigen Nachbarn verscherzen. Wenn Sie genug Informationen gesammelt haben und Ihr Versteigerungstermin beim Amtsgericht feststeht, ist es ratsam, an vorangehenden Auktionen teilzunehmen. Auf diese Weise lernen Sie Abläufe von Zwangsversteigerungen kennen und können sich mit dem Bieterverhalten vertraut machen. Übung macht auch bei Zwangsversteigerungen bekanntlich Meister! Wenn Sie sich für das Thema Hauskauf im Allgemeinen interessieren, könnte Ihnen unser Artikel „Tipps für den Hauskauf“ von Nutzen sein, um weitere Informationen zu sammeln.

Die Sicherheitsleistung

Ein weiterer Punkt in Ihren Vorbereitungen ist die monetäre Leistung, deren Vorlage als Sicherheit bei den Amtsgerichten vorgeschrieben ist. Diese Leistung beträgt 10 Prozent des Verkehrswertes der zur Versteigerung ausgeschriebenen Immobilie und muss dem Amtsgericht als Bankbürgschaft, Verrechnungscheck oder Überweisung am Tag der Vollstreckung vorliegen. Außerdem zur Zwangsversteigerung mitzuführen sind Ihr Personalausweis oder Reisepass so wie eine Bietervollmacht, falls Sie im Namen einer anderen Person mitbieten und diese selbst beim Versteigerungstermin nicht anwesend sein kann. 

Versteckte Kosten

Obwohl der Erwerb von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken durch eine Zwangsversteigerung ein verlockendes Schnäppchen darstellt, sollten Sie als Bieter vor dem Erwerb zweimal auf die Kosten schauen. Mit dem Kaufpreis allein ist es selten getan, denn auch bei Zwangsversteigerungen lauern versteckte Ausgaben. Angefangen bei der Grunderwerbsteuer, ohne deren Entrichtung der frischgebackene Eigenheimbesitzer gar nicht erst in das Grundbuch eingetragen werden kann, gefolgt von der Grundbucheintragung selbst. Während sich die Grunderwerbsteuer auf Basis der Regularien des zuständigen Bundeslandes sowie der Summe des Gebotes errechnet, richten sich die Kosten für den Grundbucheintrag nach dem amtlichen Verkehrswert der Immobilie. Dazu kommt die vom Gericht bei Auktionen erhobene Zuschlagsgebühr, die je nach abgegebenen Gebot variiert.


Junge Frau am Taschenrechner
Eigenheim mit Zuschüssen in Form von Münzen

Die Finanzierung

Die Finanzierung einer Immobilie, deren Kauf sich aus einer Zwangsversteigerung ergibt, unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der eines herkömmlichen Immobilienkaufs. Ein Beratungsgespräch bei Ihrer Bank kann Sie davor bewahren, sich in Ihren Planungen finanziell zu übernehmen, weshalb es sinnvoll ist vor dem Versteigerungstermin ein Gespräch mit Ihrem Bankberater zu führen. Nachdem der Verkehrswert des Objektes bereits durch einen Gutachter des Amtsgerichts definiert wurde, kann Ihre Bank ein Finanzierungskonzept für Sie entwickeln. Die vom Gericht geforderten zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit, können Sie bei Ihrer Bank mitfinanzieren lassen, falls sich die Summe nicht aus ihrem Eigenkapital bereitstellen lässt. Grundsätzlich ist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent bei der Immobilienfinanzierung empfehlenswert. Häufig erhalten Sie attraktivere Zinssätze, wenn Sie genügend Eigenkapital mit einbringen.
Sollten Sie in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten, ist die Zahlung des gesamten Kaufpreises spätestens vier bis acht Wochen nach der Immobilienversteigerung fällig. Auch aus diesem Grund sollten Sie bereits vorab mit Ihrer Bank gesprochen haben. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung auch Unvorhergesehenes. Sowohl ein zeitliches als auch ein finanzielles Polster sind durchaus ratsam, um unerwartete Kosten oder Verzögerungen in der Abwicklung überbrücken zu können. Durch Sondertilgungsmöglichkeiten, Finanzierungsreserven oder Ratenpausen schaffen Sie sich zusätzliche Flexibilität, damit Sie jederzeit beruhigt schlafen können.

Unsere Baufinanzierungs-Experten beraten Sie gerne eingehend und finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben.

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