- Altersgerechter Umbau
- Betreutes Wohnen
- Wohneigentum
Wohnen im Alter
Wohnen im Alter
Im Alter ändern sich die Bedürfnisse der Menschen in Bezug auf ihr Wohnumfeld. Im Alter kann das geliebte Häuschen im Grünen plötzlich zur Belastung werden: zu groß, zu weit entfernt von infrastrukturell wichtigen Einrichtungen. Genauso kann aber auch die Eigentumswohnung in der Stadt (unter Umständen) die Bedürfnisse älterer Menschen nicht mehr voll und ganz erfüllen: eine Dachgeschosswohnung ohne Aufzug, zu eng für einen Rollstuhl, etc.
Beim Planen der eigenen Zukunft sollten Sie sich daher auch auf das Wohnen im Alter richtig vorbereiten. Dazu gibt es je nach bisheriger Wohnsituation verschiedene Ansätze.
Altersgerechter Umbau
Wer eine Immobilie in zentraler Lage besitzt, kann sich einen Umzug aus Altersgründen oft ersparen. Nicht selten lassen sich die eigenen vier Wände bereits mit überschaubaren Mitteln altersgerecht umbauen.
Betreutes Wohnen in Seniorenanlagen
Ältere Menschen entscheiden sich zunehmend für "Betreutes Wohnen" in Seniorenanlagen. Hier liegt der Schwerpunkt auf einem Dienstleistungsangebot, das die Selbstständigkeit der älteren Menschen aufrechterhalten soll. Der Alltag der Bewohner bleibt individuell bestimmbar, die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Serviceangebote sind je nach Bedarf nutzbar.
Solche Anlagen sollten altersgerecht gebaute Wohnungen in zentraler Lage mit guter ärztlicher und pflegerischer Versorgung, sowie Möglichkeiten zum Erhalt und Aufbau sozialer Kontakte verbinden.
Seniorenwohnungen
Viele Anlagen mit Seniorenwohnungen werden von sozialen Trägern errichtet und anschließend vermietet. Es existieren jedoch auch zahlreiche Anlagen auf Eigentumsbasis, in denen Sie eine Seniorenwohnung kaufen können. Tun Sie dies frühzeitig, können Sie diese Wohnung so lange vermieten, bis Sie sie selbst nutzen möchten. Machen Sie sich jedoch in einem solchen Fall mit den jeweiligen Regelungen zur Kündigung von Mietverhältnissen für den Eigenbedarf vertraut, damit Sie bei Bedarf Ihre Wohnung ohne Verzögerungen beziehen können.
Altersvorsorge mit Immobilien
Der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums kann ein sinnvoller Bestandteil Ihrer persönlichen Altersvorsorge sein.
Sparen Sie sich die Miete
Statt Miete zu zahlen, nutzen Sie die Laufzeit Ihrer Baufinanzierung dazu, Ihr eigenes Vermögen aufzubauen. Nach Abschluss Ihrer Finanzierung - im Durchschnitt nach 27 Jahren - entfällt für Sie die monatliche Belastung der Teilrückzahlungen. Während Mieter einen Großteil ihrer monatlichen Renten- oder Pensionseinkünfte für Mietzahlungen aufwenden müssen, können Sie als Eigentümer Ihrer Wohnimmobilie Ihre gesamten Einkünfte für den Ausbau des eigenen Vermögens oder zur Erhaltung Ihres Lebensstandards verwenden.
Machen Sie sich unabhängig von Mietsteigerungen
Statistiker prognostizieren langfristige Steigerungsraten für Mieten von durchschnittlich 2,5% pro Jahr. Deutsche Mieter geben so einen stetig ansteigenden Anteil ihrer monatlichen Einkünfte für Mieten aus. So kommt im Laufe der Jahre eine nicht unbeträchtliche Summe zusammen.
Dank der eigenen vier Wände bleiben Sie in Ihrem Ruhestand unberührt von solchen Mietsteigerungen. Haben Sie Ihr Baudarlehen bereits abbezahlt, haben Sie keine regelmäßigen monatlichen Aufwendungen für Ihr Wohnobjekt zu zahlen. Läuft Ihre Finanzierung noch, so sichern Ihnen langfristige Sollzinsbindungen stabile monatliche Belastungen.
Warten Sie nicht bis ins Alter
Als Altersvorsorge haben die eigenen vier Wände einen einzigartigen Vorteil: Der Erwerb von Wohneigentum ist die einzige Art der Alterssicherung, die Sie bereits vor Eintritt Ihres Ruhestands nutzen können. Und das nicht nur allein, sondern mit Ihrer ganzen Familie. Somit ist Wohneigentum der ideale Weg für alle, die mit der Vorsorge nicht bis ins Alter warten wollen!
Steuerlich attraktiv
Steuerlich bietet die Altersvorsorge durch den Erwerb selbst genutzter Immobilien eine nicht zu verachtende Sicherheit. Durch die nachgelagerte Besteuerung privater Formen der Altersvorsorge können satte Renditeprozente verloren gehen. Anders bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien: Die ersparte Miete kann nicht besteuert werden. Diese Mietersparnis und ein eventueller Wertanstieg Ihrer Immobilie stehen Ihnen also im Alter in vollem Umfang zur Verfügung.