6 Tipps zum richtigen Verhandeln

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und eine erste Bewertung liegt deutlich unter dem genannten Preis des Verkäufers? Viele Immobilien werden zu einem überhöhten Preis angeboten, weshalb es oft einen Verhandlungsspielraum zugunsten des Käufers gibt. Für unerfahrene Immobilienkäufer stellen sich die Preisverhandlungen nach einer erfolgreichen Besichtigung oft als schwierig dar. Wir haben ein paar Tipps für Sie, an denen Sie sich orientieren können.

Tipp 1: Verhandlungsspielraum herausfinden

Wie groß der Verhandlungsspielraum ist, hängt entscheidend von der Nachfrage ab. Gibt es eine Vielzahl von Interessenten, sind Preisnachlässe eher unwahrscheinlich. Dies ist häufig in Ballungsgebieten und boomenden Großstädten, wie Hamburg, München oder Berlin der Fall. Bereits bei der Immobiliensuche können Sie sich ein Bild machen, wie beliebt Wohnungen und Häuser in Ihrem Suchgebiet sind. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, fragen Sie diesen am besten nach der Anzahl der Interessenten. Auch ein schon länger bestehendes Angebot kann ein Indiz dafür sein, dass der genannte Preis nicht dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht und Verhandlungsspielraum vorhanden ist.

Tipp 2: Preis-Obergrenze festlegen

Als Vorbereitung einer Preisverhandlung sollten Sie für sich eine preisliche Obergrenze definieren. Die muss sich natürlich auch daran orientieren, was für Sie finanziell machbar ist. Wichtig ist dies, damit Sie im Eifer des Gefechts nicht den Überblick verlieren und einen Preis vereinbaren, den Sie später bereuen.

Tipp 3: Aufzählung der bestehenden Mängel und Schwachstellen

Stellen Sie dem Verkäufer die von Ihnen festgestellten Mängel vor und zählen Sie die Schwachstellen auf, die Ihnen im Zuge Ihrer Besichtigung und Recherchen aufgefallen sind. So werden dem Verkäufer die Schwachstellen bewusst, die bislang nicht bemerkt wurden. Auch ein möglicher Modernisierungsbedarf ist kostspielig. Berücksichtigen Sie diesen ebenfalls in Ihrer Bewertung und in Ihrer Verhandlungsstrategie.

Tipp 4: Benennen Sie mögliche Reparaturkosten

Nachdem Sie nun über alle Mängel gesprochen haben und der Verkäufer Ihre Sicht verstanden und Ihnen bestenfalls zugestimmt hat, stellen Sie ihm die ermittelten Reparaturkosten für jeden Mangel vor. Das belegt, dass Sie sich über die Kosten informiert haben und die Zahlen nicht aus der Luft gegriffen sind.


Junge Frau am Taschenrechner

Tipp 5: Kaufnebenkosten reduzieren

Im Fokus jeder Preisverhandlung steht der Verkaufspreis. Aber Achtung, auch die Kaufnebenkosten können in die Verhandlung mit einbezogen werden, denn hier lässt sich durchaus etwas einsparen. Zwar ist es in Deutschland üblich, dass der Käufer die Kosten für den Makler übernimmt, aber bindend ist diese Regel nicht. Schlagen Sie bei Ihrer Preisverhandlung eine Splittung der Kosten auf Käufer und Verkäufer vor – ein Versuch ist es wert. Ein weiteres Verhandlungspotenzial stellt die Grunderwerbsteuer da. Der Steuersatz ist je Bundesland festgesetzt, errechnet wird die Grunderwerbsteuer aber im Zusammenhang mit dem Kaufpreis einer Immobilie. Lassen Sie sich also unnötige Kosten, wie z. B. zu übernehmendes Inventar, aus dem Kaufpreis herausrechnen.

Tipp 6: Souverän verhandeln

Mit einem vorherigen Gutachten, z. B. durch ein Vergleichswertverfahren, schaffen Sie sich eine gute Grundlage mit der Sie selbstbewusst in eine Preisverhandlung starten können. Aber denken Sie daran, dass es sich bei dem ermittelten Verkehrswert nur um einen Schätzwert des möglichen Marktwertes handelt. Wer geschickt vorgeht und beim Verhandeln Talent beweist, kann manchmal bis zu 20 Prozent günstiger als angeboten kaufen.

Unsere Baufinanzierungs-Experten beraten Sie gerne eingehend und finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben.

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